Im Bericht über die 2. Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben berichtete “Die Rheinpfalz” am Samstag, den 13. September 2014 über den abgelehnten Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung der BWB. Jedoch wurde der Sachverhalt in diesem Artikel nicht korrekt und verzerrt dargestellt.
Aus diesem Grund möchte die BWB hiermit zum Artikel Stellung nehmen und einige Fakten klarstellen:
Zuerst möchte die BWB Fraktion betonen, dass Sie mit der bisherigen Arbeit der neuen Ortsbürgermeisterin, Frau Henne, im Allgemeinen zufrieden ist. Sie hat einen engagierten und guten Start in Ihre Amtsperiode vollzogen und sich in die dringlichsten Probleme der Ortsgemeinde (z.B. die Verwaltung der Gemeindewerke) detailliert eingearbeitet um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Zu den Geschehnissen in der 2. Gemeinderatssitzung vom 11. September 2014 folgende Informationen und Klarstellungen:
Die Mehrheitsfraktion CDU & BWB hat vor Beginn der Sitzung einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung gestellt mit dem Thema „Vergabe der Geschäftsbereiche an den 2. Beigeordneten Günter Schramm“. Gleichzeitig hat der Fraktionssprecher der BWB, Herr Georg Everling, um eine Unterbrechung der Sitzung und ein Gespräch der Fraktionssprecher mit der Bürgermeisterin gebeten. In diesem Gespräch hätte der Anlass des Antrags erklärt und die Angelegenheit besprochen werden können. Zu einer Aussprache bestand jedoch leider von Seiten der Ortsbürgermeisterin kein Bedarf. Schlimmer noch dass die Ausführungen des BWB-Fraktionssprechers durch Entzug des Rederechts nicht umfassend und erklärend fortgeführt werden konnten.
Natürlich hat den BWB-Fraktionssprecher, Herrn Everling, die Email der Bürgermeisterin im Vorfeld der Ratssitzung mit dem enthaltenen Grund warum die Vergabe des Geschäftsbereichs an den 2. Beigeordneten nicht auf der Tagesordnung stand erhalten. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch mit dem gestellten Antrag.
Im Antrag ging es vielmehr um die Tatsache, dass die Vorgehensweise der Bürgermeisterin nicht im Einklang mit der Gemeindeordnung steht: im §34 GemO Absatz 5 steht: „Der Bürgermeister setzt im Benehmen mit den Beigeordneten die Tagesordnung fest. […]“
Benehmen bedeutet in diesem Fall die Informationspflicht der Bürgermeisterin gegenüber den Beigeordneten bevor die Tagesordnung veröffentlicht wird und die Einladungen verschickt werden. Es ist kein Einvernehmen erforderlich.
Das Benehmen hat nicht stattgefunden: der 2. Beigeordnete wurde von der Bürgermeisterin selbst nicht über die Tagesordnung informiert, der 1. Beigeordnete wurde erst nach Veröffentlichung und Versenden der Einladungen über die Tagesordnung in Kenntnis gesetzt.
Wäre die Vorgehensweise eingehalten worden, hätte die Tagesordnung wohl anders ausgesehen und der Antrag der Mehrheitsfraktion CDU & BWB wäre nicht notwendig gewesen.
Des Weiteren wurde Herrn Günter Schramm in den Ausschusssitzungen „Bau-/Planung“ und „Haupt und Finanz“ als Beigeordneter Rederecht eingeräumt, welches laut §50 GemO Absatz 5 folgendermaßen geregelt ist: „[…]Bei den Beratungen in den Ausschüssen sind sie [die Beigeordneten] innerhalb ihres Geschäftsbereichs berechtigt, nach Vortrag der Ansicht des Bürgermeisters ihre abweichende Ansicht darzulegen.“
Dies bedeutet im Klartext: Ohne Geschäftsbereich kein Rederecht!
Somit stellt eine Abstimmung gegen die Ergänzung der Tagesordnung auch eine Abstimmung gegen die Gemeindeordnung in Bezug auf §34 Absatz 5 und §50 Absatz 5 dar!
Mit freundlichen Grüßen,
Die Vorstände der BWB
(gez. Georg Everling, Sven Scholz, Kai Weidler)