Stellungnahme zur Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 13.12.2016
Die von den Fraktionen der BWB und CDU abgelehnte Erhöhung der Grundsteuer B wurde in der Berichterstattung als unverständliche und „sinnlose“ Maßnahme dargestellt.
Die BWB Fraktion empfindet diesen Beschluss keinesfalls als sinnlos, sondern möchte gegenteilig in dieser Stellungnahme einige Aspekte aufzeigen, die durchaus für eine Ablehnung einer Steuererhöhung sprechen.
Den Ortsgemeinden werden immer mehr Aufgaben und Verantwortungen aufgetragen ohne im gleichen Maße die Unkosten durch Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen zu kompensieren. Diese Tendenz zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr. So werden den Gemeinden (wie bereits in der oben genannten Gemeinderatssitzung erwähnt) weitere Kosten in Form von Baumkatastern und –gutachten, Grabstein- und Ölspurbeauftragten, sowie die Integration der Asylbewerber übertragen. Diese Ausgaben sollen direkt durch erhöhte Steuerzahlungen der Bürgerinnen und Bürger refinanziert werden.
Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Bericht „Die Grundsteuer – eine grenzenlose Einnahmequelle?“ (Quelle: „GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2015“) selbst ein Fazit zur Spirale der andauernden Anhebung des Grundsteuer B Hebesatzes gezogen. So heißt es in dem Bericht: „Wer indes glaubt, es müsse nur an dieser Steuerschraube gedreht werden und alle Finanzprobleme der Kommunen seien gelöst, der irrt. Zahlreiche Gemeinden und Städte haben zudem in den letzten Jahren bereits ihre Steuersätze im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer […] erhöht. Trotz des wirtschaftlichen Wachstums […] haben die Kommunen […] im Schnitt keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.“
Des Weiteren wird als Argument für eine Anhebung des Hebesatzes sowohl von den Aufsichtsbehörden als auch Ortsbürgermeisterin Henne der Durchschnittssatz des Landes angeführt. In diesem Durchschnittssatz wird jedoch in keiner Weise das Infrastrukturgefälle zwischen ländlichen und städtischen Gebieten beachtet.
Laut Ortsbürgermeisterin Henne sei die „Landflucht“ eines der gravierendsten Gründe für fehlende Steuereinnahmen in ländlichen Gebieten wie Waldfischbach-Burgalben. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Grundsteuer B nach Auffassung der BWB ein Teufelskreis der Kostenschraube, da durch Steuererhöhung auf Stadtniveau der Standortvorteil bzgl. steuerlicher Abgaben auf dem Land aufgehoben wird und die Finanzierung eines Eigenheims für finanzschwächere Familien erschwert bis unmöglich gemacht wird.
Bei gleicher Steuerbelastung nutzen junge Familien logischerweise die bessere Infrastruktur der Städte und wechseln ihren Lebensmittelpunkt somit in städtische Gebiete was die Belastung der ländlichen Gebiete und somit automatisch die älteren Generationen der Einwohner auf dem Land weiter erhöht.
Dass die Fraktionen der SPD und der FWG einer Steuererhöhung zugestimmt haben, obwohl Sie selbst Argumente gegen eine Erhöhung aufgeführt haben, zeigt eine Resignation.
Eben diese Haltung hat in der Vergangenheit nie zu Veränderungen geführt und wird somit auch nie eine Verbesserung der Lage in ländlichen Gebieten herbeiführen.
Des Weiteren wurde der Begriff des „Vertragsbruchs“ in der Gemeinderatssitzung angeführt, wenn der Erhöhung des Hebesatzes nicht nachgekommen wird. Dies ist so nicht korrekt, denn der Vertrag zum kommunalen Entschuldungsfond sieht keine speziellen Maßnahmen vor, sondern gewährt der Kommune die Selbstverwaltung und somit die Entscheidung in welcher Weise Einnahmen generiert oder Ausgaben eingespart werden. Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben muss nach dem gültigen KEF Vertrag (Stand 2012) einen Konsolidierungsbeitrag von jährlich 1/3 der Leistungen selbst erbringen. Wie dieser Beitrag erzielt wird, ist der Gemeinde selbst überlassen.
Die Landes- und Bundespolitik muss sich selbst fragen, ob diese Art der bürgerlichen Belastung eine sinnvolle Vorgehensweise ist oder ob eine Kostenbremse und konsequente Prüfung auf Sinnhaftigkeit sämtlicher Ausgaben des Landes und Bundes – eben wie es von den Kommunen verlangt wird – nicht zielführender wäre als das Antreiben einer Kostenspirale für den Bürger.
So schreibt der Bund der Steuerzahler NRW e.V. in seinem Bericht „Beschwerde gegen geplante Grundsteuer B-Erhöhung einlegen“ (vom 21.01.2014): „Es ist unverständlich, dass der Gesetzgeber die Bürger zwar vor extremen Mieterhöhungen schützen will, nicht aber vor exorbitanten Grundsteuer B-Hebesätzen der Kommunen“ und fordert gleichzeitig eine „verbindliche Obergrenze“.
Natürlich ist der BWB Fraktion bewusst, dass der defizitäre Haushalt ausgeglichen werden muss. Dazu hat die Ortsgemeinde auch bereits verschiedene Beschlüsse in ihrem Hauskonsolidierungskonzept verabschiedet und wird auch sicherlich in den nächsten Jahren noch einige Punkte zur Kosteneinsparung ermitteln und umsetzen.
Jedoch kann dieses finanzielle Problem der Gemeinden nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene gelöst werden, sondern bedarf ebenso Mithilfe durch Land- und Bund.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Scholz
(Fraktionsvorsitzender der BWB)